AGB´s

CarWashKing – die Servicewaschstrasse
Carsten Struzina - Werner von Siemens Strasse 106 - 64711 Erbach - Tel.: 06062 9105445

Die Autowäsche in der CarWashKing Express Autowaschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung nachfolgender Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Der "CarWashKing" als Firma, sowie der Eigentümer (s.o.) nehmen somit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle oder jeglicher, vergleichbaren Stelle / Institution teil.

01. Der Waschstraßenbetreiber gewährleistet eine dem Stand der Waschstraßentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
02. Das Personal der CarWashKing Express Autowaschstraße hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheiniger Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung oder Beeinträchtigung führen kann.
03. Der Benutzer der CarWashKing Express Autowaschstraße ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeuges in der CarWashKing Express Autowaschstraße bedeutet.
04. Der Waschstraßenbetreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
05. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der CarWashKing Express Autowaschstraße haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
06. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und -Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage, sowie für dadurch verursachte Lack-, Dellen- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
07. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
08. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Grundstückes dem Betriebsleiter bzw. dem Personal mitgeteilt worden ist.
09. Von der Haftung ausgeschlossen sind: - Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 30 cm - Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 9 cm - Felgen mit überstehendem Felgenrand - Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse - Oldtimer, also Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind - Fahrzeuge mit nicht serienmäßig angebrachten Teilen.
Vor dem Waschvorgang sind Antennen einzufahren, einzuschieben bzw. zu demontieren oder umzuklappen, Außenspiegel sind wenn möglich einzuklappen bzw. anzulegen, Auf- und Anbautenbauten wie Dachgepäckträger, Fahrradhalter oder ähnliches sind zu demontieren – nur diese Maßnahmen gewähren eine ordnungsgemäße Nutzung der Waschstrasse.
Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
Bitte die zulässigen Kfz-Abmessungen beachten:
KFZ - Höhe max. 200cm
KFZ – Breite max. 195cm
KFZ - Bodenfreiheit mind. 10cm
10. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Die Geschäftsleitung



AGB`s Teil 2

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen.

1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie
etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.

2. Der Front- sowie Heckscheibenwischer muss sich in der waagerechten
Ruheposition (Grundstellung) befinden und ausgeschaltet sein.
Die Antenne muss vom Fahrzeugführer entfernt werden bzw. elektrische
Antennen müssen eingefahren werden.

3. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (Lack,
Nachlackierung, keine groben Steinschlagschäden, alle Aussenteile fest,
Reifendruck korrekt, durchschnittliche Beladung, Tuningteile usw) befinden.
Im Zweifel sprechen Sie bitte das Personal an.

4. Das Fahrzeug muss vollständig geschlossen und verriegelt sein ebenso
muss die Lenkung frei sein.

5. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf
alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des
Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt
sich die Haftung des Waschstraßenbetreiber auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit.

6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße
haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden.
Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den
Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

7. Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt insbesondere dann,
wenn ein Schaden durch die nicht ordungsgemäß befestigten Fahrzeugteile,
die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören
(z. B. Reifen, Spoiler, Antenne o. Ä) verursacht worden ist, es sei denn, den
Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz.

8. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie
angebrachten Teile wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen,
Scheibenwischer und Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler,
Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage, sowie für dadurch
verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei
denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

9. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch
Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und
Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den
Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend
gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Betriebs-
grundstückes dem Waschstraßenbetreiber oder dem Personal
gemeldet wird.

11. Folgende Fahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden:

Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32 cm
Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 5 cm
Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an der Hinterachse
Bodenfreiheit von mind. 8 cm
Oldtimer, also Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind

Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die
Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

12. Verfügt das Fahrzeug über aussen nicht serienmäßig angebrachte Teile,
fragen Sie bitte unser Personal.

13. Falls die Bedienungshinweise/Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden,
erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

14. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein
oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.

15. Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten.